Bereich Recht: Deutsche Juristen/innen in China

Neu in China angekommene Stipendiaten aus dem Bereich Jura, Referendare mit Blick auf die Wahlstation, Jura-Studenten und Anwälte mit Interesse an China fragen sich häufig, welche Möglichkeiten sich für deutsche Juristen in China bieten. Der folgende Einstiegsartikel soll in dem Zusammenhang eine erste Orientierung liefern durch Vorstellung einiger Akteure und Institutionen, die im deutsch-chinesischen Kontext aktiv sind. Es ist keine abschließende Darstellung. Die beruflichen Perspektiven für deutsche Juristen in China ändern sich zudem mit dem Wandel der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, und manche Möglichkeiten erschließen sich erst nach einigem Kontakt und Suchen. Daher ist der Artikel auch als Einladung zu verstehen, die vorhandenen Informations-, Lehr-, und Veranstaltungsangebote umfassend zu nutzen.

 

  1. Kanzleien / Wirtschaftsprüfer im Deutsch-Chinesischen Kontext

Zahlreiche deutsche Juristen sind in internationalen wie lokalen Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in China tätig. Diese beraten typischerweise ausländisch-investierte Unternehmen in China (Foreign Direct Investment oder FDI, das „Inbound“-Geschäft aus chinesischer Sicht). Seit chinesische Unternehmen zunehmend auch im Ausland investieren, beraten Kanzleien auch zu chinesischen Investitionsprojekten im Ausland („Outbound“-Geschäft). Vor chinesischen Volksgerichten dürfen derzeit weiterhin nur chinesische Anwälte mit wirksamer chinesischer Anwaltszulassung aus chinesischen Kanzleien auftreten; ausländische Anwälte können insoweit lokale Kollegen allenfalls im Hintergrund unterstützen.

Die deutsche Botschaft in Peking und die Generalkonsulate in Shanghai und Kanton führen online jeweils Rechtsanwaltslisten, die einen Überblick über die ansässigen Kanzleien bieten (Siehe die Übersicht hier). Zusätzlich gibt es in der Zeitschrift für chinesisches Recht (ZChinR) am Ende jeder Ausgabe eine Liste mit Sozietäten, die eine Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. haben (die archivierten Zeitschriften sind kostenfrei abrufbar auf der Webseite). Dabei handelt es sich ebenfalls um solche Kanzleien, die im deutsch-chinesischen Kontext arbeiten, und daher jedenfalls potentiell bei der Praktikumssuche bzw. als Arbeitgeber in Betracht kommen.

Deutsche Anwälte sind nicht nur in Kanzleien deutschen Ursprungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sondern darüber hinaus auch in den Büros anderer, z.B. amerikanischer und britischer Großkanzleien in China, beschäftigt, bei großen und kleinen chinesischen Kanzleien, und auch als Berater in Consulting-Unternehmen. Die Außenhandelskammer (AHK) Greater China verfügt an ihren Standorten in Peking und Shanghai zudem über kleinere Rechtsabteilungen mit deutschen und chinesischen Juristen, die Basis-Beratungsdienstleistungen erbringen.

 

  1. Unternehmen und Inhouse-Anwälte/innen

Neben den in Kanzleien arbeitenden Anwälten gibt es auch in China einige deutsche Inhouse-Anwälte, die unmittelbar angestellt für ein Unternehmen arbeiten. Anders als in Deutschland gibt es diese aber meist nur bei größeren Konzernen, bei denen das Volumen juristischer Arbeit es sinnvoll macht, einen deutschen Anwalt direkt in China zu beschäftigen. Wie die Arbeit der Rechtsanwälte in den Kanzleien, ist auch die Arbeit der Unternehmensanwälte durch Teamwork mit chinesischen Kollegen/innen geprägt, da viele Dokumente zweisprachig (meist Englisch/Chinesisch) erstellt werden und eine wechselseitige Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme erforderlich ist.

 

  1. Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation (GIZ)

Seit 1986 unterstützt das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation (bzw. dessen Vorgängerprogramme) in Peking die Rechtsreformen der Volksrepublik China im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hauptziel ist die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen für die Transformation der Volksrepublik China zu einer auf rechtsstaatlichen Strukturen fußenden sozialen Marktwirtschaft. Das Programm ist inzwischen Teil des im Jahr 2000 initiierten Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs und begleitet diesen mit zahlreichen Aktivitäten. Dazu arbeiten im Pekinger Büro der GIZ auch deutsche Juristen, und es ist auch möglich, z.B. im Rahmen des Referendariats eine Station dort zu absolvieren.

 

  1. Juristen bei den Deutschen Vertretungen

Auch in der deutschen Botschaft in Peking und in den Generalkonsulaten in Shanghai, Kanton, Chengdu, Shenyang und Hong Kong sind teils deutsche Juristen tätig, jeweils für einen begrenzten Zeitraum aufgrund der Rotation im auswärtigen Dienst. Einsatzfelder für Juristen sind insbesondere die Rechts- und Konsularabteilungen, und teils auch die Bereiche Wirtschaft, Politik und Protokoll. Der Werdegang erfolgt hier über die Ausbildungswege des Auswärtigen Amtes, auch ist eine Ausbildungsstation während des Referendariates in China durch eine Bewerbung zentral beim Auswärtigen Amt möglich.

 

  1. Bilaterale Arbeitsgruppe Recht

Seit vielen Jahren befasst sich eine deutsch-chinesische Arbeitsgruppe Recht, etabliert unter dem gemischten deutsch-chinesischen Wirtschaftsausschuss zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Ministry of Commerce (MOFCOM) mit Rechtsfragen. Unter Führung des jeweiligen Ministeriums sind in den Delegationen der beiden Seiten relevante Verbände, vergleichbare Einrichtungen sowie die Industrie durch deren Inhouse-Juristen vertreten. Derzeit wird die deutsche Delegation von Herren Wolfgang Stopper (Referatsleiter BMWi) und M.-Florian Ranft (Rechtsanwalt, Partner Taylor Wessing) geleitet. Die Arbeitsgruppe hat in der Vergangenheit u.a. Musterverträge für Lieferungen, Technologieimporte, sowie Musterklauseln für Joint-Venture-Projekte zur Verwendung in der Praxis und einen M&A Guide für Investitionen in das jeweils andere Land entwickelt.

 

  1. Wissenschaftlicher Austausch

Im akademischen Bereich ist insbesondere das bereits seit 1988 bestehende Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft zu nennen, welches ein Gemeinschaftsprojekt der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Nanjing ist. Derzeit ist Dr. Peter Leibküchler stellvertretender Institutsleiter. Das Institut fördert den Dialog zwischen deutscher und chinesischer Rechtskultur und die Kooperation in Lehre, Forschung und Praxis. Ausgehend von einem Schwerpunkt im Zivil- und Wirtschaftsrecht hat sich das Institut seit 2001 auch dem öffentlichen Recht zugewandt. Seit 1984 existiert ein dreijähriges Doppelmagister-Programm für chinesische Studierende und seit kurzem auch für deutsche Studierende das Doppelmagister-Programm “Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung”. Auch bietet das Institut alljährlich eine “Summer School” zum chinesischen Recht.

An der China University for Political Science and Law (CUPL) in Peking gibt es eine DAAD-Langzeitdozentur für deutsches Recht in deutscher Sprache am Chinesisch-Deutschen Institut für Rechtswissenschaft (CDIR). Das Institut wurde 2002 gegründet. Auf deutscher Seite steht ein Konsortium von fünf deutschen Universitäten, unter der Führung der Universität Freiburg. An der Universität Freiburg besetzt Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu die Professur für Internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien. Zudem zieht die „China EU School of Law“, die ebenfalls an der CUPL in Peking angesiedelt ist, auch deutsche Studenten der kooperierenden Universität Hamburg für ein Masterstudium im chinesischen Recht an, wobei Lehrveranstaltungen auch in Englisch angeboten werden. In dem Zusammenhang ist auch zugleich das Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht in Hamburg mit Herrn Prof. Dr. Knut Benjamin Pißler, M.A. (Sinologie) von Bedeutung.

Frau Prof. Dr. Katrin Blasek, Präsidentin des SP China Alumni Vereins, lehrt an der Humboldt Universität Berlin das Fach chinesisches Wirtschaftsrecht, ist zudem im Vorstand der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. und ist Expertin im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs. An der Universität zu Köln gibt es zudem am Ostasiatischen Institut den Arbeitsbereich „Chinese Legal Culture“ von Herrn Prof. Dr. Björn Ahl (in Nachfolge von Prof. Heuser). Jeweils fünf Studierende der Universität Konstanz (Prof. Dr. Astrid Stadler) und der Humboldt Universität in Berlin haben jedes Jahr die Möglichkeit, an einen Doppelmaster-Studiengang in Kooperation mit Tongji Universität „Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht“ teilzunehmen. Die Universitäten Trier und Passau bieten zudem eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) zum Chinesischen Recht an.

 

  1. Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V.

Im Zuge der Öffnung Chinas wurde 1986 die Deutsch–Chinesische Juristenvereinigung e.V. gegründet. Ihre Mitglieder kommen vorwiegend aus der Anwaltschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung. Die Vereinigung hat sich die Aufgabe gestellt, die Kenntnis des jeweils anderen Rechts durch wissenschaftlichen und fachlichem Austausch zu fördern. Dazu veranstaltet sie Jahrestagungen, Konferenzen, Seminar– und Vortragsveranstaltungen und beteiligt sich am Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog. Seit 1994 gibt die Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Deutsch–Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft der Universitäten Göttingen und Nanjing einen „Newsletter” heraus, der 2004 dann durch die Zeitschrift für Chinesisches Recht (ZChinR) ersetzt wurde. Auf der Webseite gibt es zudem auch eine Rubrik mit Stellenanzeigen und Praktika.

 

  1. Richter- und Anwaltsaustausch

Seit 2011 unterstützt die Robert Bosch Stiftung in Kooperation mit der GIZ ein Richteraustauschprogramm. Neben dem Richteraustauschprogramm gibt es nun auch ein Anwaltsaustauschprogramm. Projektpartner sind dabei neben der Robert Bosch Stiftung und der GIZ die All China Lawyers Association (ACLA) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt das Projekt.

 

  1. Einführende Literatur und Datenbanken zum chinesischen Recht

Ein deutsches Standardwerk zur Einführung in das chinesische Recht bietet Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu, „Einführung in das Recht Chinas“, welches in der Beck’schen Reihe erschienen ist, die auch Einführungen in die Rechtssysteme anderer Länder bietet. Einen interessanten Einstieg in englischer Sprache in die chinesischen Rechtstexte selbst, einschließlich chinesisch-englischen Vokabellisten, bietet der „China Law Reader“ von Lawrence Foster, Tiffany Yajima und Yan Lin. Bei allen Print-Werken ist jedoch darauf zu achten, dass sie aufgrund der rasanten Rechtsentwicklung in China relativ schnell veralten. Einen Überblick „Recht kompakt VR China“ bietet auch Germany Trade and Invest (GTAI), die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing.

Zweisprachige Datenbanken (Chinesisch/Englisch), die in Kanzleien häufig genutzt werden, sind Westlaw China, Lexis Nexis China sowie die Datenbank der Beijing University (PKU Law). Übersetzung aktueller chinesischer Rechtstexte ins Deutsche bietet zudem die Zeitschrift für chinesisches Recht. Für viele deutsche Übersetzungen älterer Rechtstexte in deutscher Sprache kann immer noch auf die Sammlung „Chinas Recht“ von Frank Münzel verwiesen werden.

 

  1. Fachliche Fortbildung und Spezialisierung in China

Hinsichtlich der fachlichen Fortbildung und Spezialisierung gibt es deutliche Unterschiede zu Deutschland. Die Wirtschaftskanzleien in China decken häufig ein breites Spektrum mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Aufenthaltsrecht, Handels- und Vertragsrecht ab. Spezialisten gibt es unter den ausländischen Anwälten in größeren Büros auch vereinzelt, z.B. für den Bereich Kartellrecht, E-Commerce, Immobilien- und Baurecht, Umwelt-, Verbraucher- oder gewerblicher Rechtsschutz, sowie Steuerrecht. Teilweise erfolgt, wie in Deutschland auch, eine Industrie-Spezialisierung. Während Associates in Deutschland häufig bereits früh eine Spezialisierung und zusätzliche Qualifikation durch Fachanwaltsprüfungen anstreben, sind solche formalisierten Fortbildungsmöglichkeiten in China kaum vorhanden. Teils wird dies durch Inhouse-Fortbildungen sowie Teilnahme an externen Veranstaltungen (z.B. der Handelskammern) kompensiert. Auch erarbeiten sich Rechtsanwälte in China oft in eigener Initiative ein Spezialfeld, publizieren Kenntnisse in Praxis-Publikationen (etwa in der Wirtschaftsrechts-Rubrik des Magazins „China Contact“) und bringen sich aktiv in spezielle Arbeitsgruppen und Gremien der Handelskammern ein (z.B. bei der Deutschen Handelskammer (AHK), SwissCham, Advantage Austria, oder bei der Europäischen Handelskammer (EUCCC). Einige deutsche Juristen sind auch als Schiedsrichter bei den Schiedsinstitutionen, z.B. der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) aktiv.

Die Juristen unter den SP Alumni stehen auch als Ansprechpartner zur Verfügung – dazu bitte im Mitgliederverzeichnis in der Suchfunktion „Jura“ eingeben.

(Stand: 6. März 2018)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert